Barrierefreiheitserklärung
Wir als Tourismusverband Tux-Finkenberg sind sehr bemüht, unsere Webseite im Einklang mit §14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 bzw. dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) so gut wie möglich barrierefrei zugänglich zu machen. Basis hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABI. L 327 vom 02.12.2016, S.1).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.tux.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite ist wegen teilweise verwendeten Fremdsystemen, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschrift fallen, nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2022-02) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbakeit mit dem BaFG
- C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
- C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
- C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
- C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
- C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
- C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
- C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
- C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
- C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Die in der Buchungsstrecke TOSC5 von feratel enthaltenen PDFs barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar.
- Des Weiteren sind die in der Webseite enthaltenden PDFs, die wir zu einem großen Teil von externen Partnern zugesandt bekommen, teilweise nicht barrierefrei. Diese werden von uns nicht auf die Barrierefreiheit überprüft bzw. verändert da dies eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Wir weisen aber unsere externen Partner bei jedem Auftrag auf die Notwendigkeit der Umsetzung der Barrierefreiheit für ihre Inhalte hin.
- Diese beiden Punkte bilden daher eine Ausnahme.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Webseite mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolge in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Unser Team steht Ihnen bei Anfragen und Feedback unter +43 5287 8506 sowie unter info@tux.at zur Verfügung und hilft Ihnen gerne weiter.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des §14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichtete Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weiter Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Ergänzung
Im Zuge der nächsten Webseite bzw. einem generellen Redesign der Webseite ist vorgesehen unsere Bemühungen für einen kompletten barrierefreien Zugang zu erweitern und Abhilfemaßnahmen für die derzeit nicht barrierefreien Inhalte der Webseite zu ergreifen. Es ist noch kein Zeitrahmen für diese Maßnahmen vorgesehen.
Die Webseite wurde am 31.01.2017 in ihrer jetzigen Form veröffentlicht und laufend aktuell gehalten. Das letzte größere Update der Webseite war im Sommer 2022.
Zieladresse Tourismusbüro:
A-6293 Tux, Lanersbach 401
Online Route planen:
Detaillierte Informationen zur Anreise mit dem Bus finden Sie hier.
Hier finden Sie alle Informationen zur Anreise mit Bahn und Bus nach Tux im Zillertal. Sie können Ihre Bahntickets auch online kaufen!
Die Flughäfen Innsbruck, Salzburg und München liegen zwischen 90 und 230 km von Tux-Finkenberg entfernt.
Flugpläne von Innsbruck finden Sie hier